Abschaffung der WLAN-Störerhaftung? Zu früh für Jubel

Kommt jetzt wirklich die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung? Nach unserem Kenntnisstand könnten Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben.

Auseinandersetzung um rechtliche Grundlagen zum freien WLAN stehen im Raum

Die Freude war groß heute Morgen, als über Twitter bekannt wurde, dass sich die Große Koalition auf ein Ende der Störerhaftung geeinigt habe. Wir wunderten uns, dass es zwar eine Einigung, aber offensichtlich noch keinen konkreten Gesetzestext gab. Die Erfahrung zeigt schließlich, dass damit noch nichts in trockenen Tüchern ist und in dem konkreten Gesetzestext noch Schlupflöcher auftauchen könnten, die das eigentliche Ziel der Rechtssicherheit für Betreiber offener Netze konterkarieren.

Die von der Regierungskoalition verabredete Änderung im Gesetzentwurf zur Reform des Telemediengesetzes sieht laut Büro des netzpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Thomas Jarzombek, vor, dass mit Streichung des bisher geplanten § 8 Abs. 4 TMG zumindest die Themen Passwort-Pflicht und Vorschaltseite vom Tisch sind. Laut Büro des netzpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, soll eine komplette Gleichstellung von WLAN-Anbietern mit Access-Providern erfolgen. Betreiber von offenen Netzen würden dann ebenfalls von deren Haftungsprivilegierung profitieren. Das eigentliche Problem der Rechtsunsicherheit für Betreiber offener Hotspots durch Abmahnungen könnte jedoch trotzdem weiterhin bestehen bleiben.

Achtung, Unterlassungsanspruch!

Ob es ausreicht, lediglich WLAN-Provider mit „normalen“ Providern gleichzustellen, um sicherzugehen, dass diese nicht mehr für Rechtsverstöße der Nutzer ihres Hotspots abgemahnt werden können, ist nämlich strittig. Richter Ulf Buermeyer, freier Autor bei netzpolitik.org und Gutachter bei der Bundestagsanhörung zur Reform des Telemediengesetzes, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

In Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes im Fall Goldesel sind alle Access-Provider potenziell von Netzsperren oder Abmahnungen bedroht. Rechtsgrundlage hierfür ist in beiden Fällen ein Unterlassungsanspruch. Es kommt deshalb jetzt darauf an, dass die Koalition ebenfalls regelt, dass der Ausschluss der Haftung nach § 8 TMG auch Unterlassungsansprüche erfasst – so wie es der Vorschlag des Vereins Digitale Gesellschaft und der des Bundesrats vorsehen. Sonst ist mit dem Gesetz nichts gewonnen.

Volker Tripp vom Digitale Gesellschaft e. V. – ebenfalls als Gutachter bei der Bundestagsanhörung – sieht das genauso:

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, das Plädoyer des Generalanwalts nun konsequent umzusetzen. Dieser hat lediglich gefordert, gerichtliche Unterlassungsanordnungen zu ermöglichen. Dazu bedarf es nicht zwingend eines Unterlassungsanspruchs. Deshalb sollte sich die Haftungsfreistellung explizit auch auf Unterlassungsansprüche erstrecken. Der Generalanwalt hat außerdem klargestellt, dass WLAN-Betreiber keinesfalls für Abmahn- oder Gerichtskosten haften dürfen. Auch das muss nun gesetzlich festgeschrieben werden.

Wie es gehen könnte

Als Lösung schlägt Buermeyer vor, in die in § 8 geregelte Haftungsprivilegierung von WLAN-Anbietern auch die Freistellung von Unterlassungsansprüchen explizit mit aufzunehmen – das Problem der Abmahnungen wäre somit sicher gelöst. Zugleich könnte die Möglichkeit geschaffen werden, im Falle von Rechtsverstößen gerichtliche Sperranordnungen zu erwirken. Wenn klargestellt würde, dass die Kosten hierfür der Antragssteller zu tragen hat, wäre der Abmahnindustrie ihre Geschäftsgrundlage entzogen. Eine solche Regelung würde auch dem Votum des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerecht werden, so Buermeyer.

Für Jubel ist es also noch zu früh. Ärgerlich an der Debatte ist vor allem, dass der konkrete Änderungsvorschlag noch niemandem schriftlich vorliegt, gleichzeitig aber bereits Erfolge gefeiert werden. Wir müssen derweil abwarten, ob die Große Koalition tatsächlich eine bedingungslose Abschaffung der Störerhaftung beschließt oder lediglich den gröbsten Unfug aus einem Gesetz streicht, welches ansonsten die Rechtsunsicherheit für Betreiber offener Netze fortschreibt.

Update: In Anbetracht weiterer Erkenntnisse, die unsere Befürchtungen zu bestätigen scheinen, hat der Digitale Gesellschaft e.V. heute eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Große Koalition aufgefordert wird, ihren vollmundingen Ankündigungen von gestern auch eine echte Abschaffung der WLAN-Störerhaftung folgen zu lassen:

Deshalb darf der deutsche Gesetzgeber bei der Abschaffung der Störerhaftung jetzt nicht auf halber Strecke Halt machen. Vielmehr muss er die Haftungsfreistellung von Funknetzbetreibern auch auf Unterlassungsansprüche ausdehnen. Zudem muss er ihre Freistellung von Rechtsverfolgungskosten gesetzlich festschreiben. Nur auf diese Weise wird der Abmahnindustrie erfolgreich und konsequent die Geschäftsgrundlage entzogen. Nur auf diese Weise wird effektiv das Haftungsrisiko beseitigt, das bis heute das größte Hindernis für eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Zugängen in Deutschland darstellt. Das von Vertretern der Union und der SPD in den vergangenen anderthalb Tagen immer wieder geäußerte Bekenntnis zu offenen Funknetzen wird sich daran messen lassen müssen, mit welcher rechtlichen Reichweite und Konsequenz die Große Koalition die Abschaffung der Störerhaftung nun tatsächlich angeht.

41 Ergänzungen

  1. Hallo,

    vielleicht ist es jetzt auch die Aufgabe der Zivilgesellschaft Fakten zu schaffen: Eine Vorbereitung auf den Tag X im Herbst, um dann mit einem Mal den „Schalter bei den Routern umzulegen“ (Anschaffung von Routern für öffentliche Räume etc.). Sollte die Große Koalition ihre großspurige Ankündigung dann doch einschränken, wären zumindest die politischen Kosten sehr hoch.
    Politische Aktivitäten, dass das Gesetz klar formuliert wird, muss es natürlich trotzdem geben.

    Viele Grüße, in der Hoffnung bald offene Netze zu haben
    Jan

    P.s.: Vielen Dank Ingo für die Einordnung. Ein echter Mehrwert.

  2. … und anschließend wundert sich die Neulandkanzlerin, dass alle über das dreckige deutsche WLAN schimpfen und es wieder kaum nutzen mögen: Captive Portals mit nervigen Captchas sind echt zum Abgewöhnen. Und warum sollte ich mir das antun, wenn mein Smartphone noch so gerade eine Datenfunkverbindung hinbekommt?
    Solch eine Tortur tue ich mir doch nur an, wenns nicht mehr anders geht – z.B. wenn beim Warten auf einen verspäteten Zug auf dem Bahnsteig am Sonntag kein Handynetzempfang möglich ist. Aber auch wirklich nur erst dann.

    Statt dieser nutzlosen Hinweispflicht (Portalseite) hätte man ja auch mal alternativ die Empfangsgerätehersteller auf ein Beipackzettel („Gesetze brechen darf man auch nicht über kostenlose WLANs“) verpflichten können. Denn einmal aufklären reicht doch wohl, statt jedesmal den automatischen Connect zu sabotieren. Komisch übrigens – denn sonst ist es doch auch wurscht, ob der Bürger die Gesetze kennt, dran halten muss er sich trotzdem und von Strafe wird deshalb ja grundsätzlich auch nicht abgesehen.

    1. Tortur, ernsthaft? Kurz etwas bestätigen wird hier eine Tortur genannt. So ein Quatsch. Dann lassen wir die Pin der Bankkarte auch weg. Ist ja nur ein unglaublicher Aufwand. Oder den Schlüssel zur Wohnung, Tür offen stehen lassen ist doch einfacher, muss ich keine Tür öffnen wenn man von einkaufen kommt. Was sind wir für eine Gesellschaft geworden. Eine die für Datenschutz alles tut und im gleichen Moment alles egal erscheinen lässt. Freies WLAN für freie Verbrecher. Schöne Grüße aus der IT Branche.

      1. Vielerorts ist es ja dann doch so, dass nich nur eine Bestätigung gefordert wird, sondern eine Registrierung mit Namen wie auch vom Gesetz her gefordert.
        Aus diesem Grund finde ich den Einwand von gant doch sehr verständlich.

        1. @ Victor: es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Registrierung mit Namen – und noch nicht mal ein anerkennenswertes Interesse. Man kann sich von der Störerhaftung bisher nämlich nicht mal dann entlasten, wenn man den eigentlich Verantwortlichen benennen kann.

    2. Wie geschrieben: Passwort-Pflicht und Vorschaltseiten sind offenbar vom Tisch – es geht jetzt um die Frage der Abmahnungen!

      1. Egal, ob man seinen Anschluss verschlüsselt oder unverschlüsselt (Gast Zugang) zur Verfügung stellt, z.B. seiner Familie, Freunde, Fremde …
        Die zahlende Abmahnwirtschaft, möchte … das irgendwer, (wie Aktuell geregelt) auch pauschal, für ein Vergehen haftbar gemacht werden darf!
        Da einige verantwortliche in der Politik mit den Gewinnern dieser Regelung (nach ihrer Amtszeit) partizipieren … werden sie es tunlichst vermeiden, diese Pauschalisierung anzutasten!
        … es sei denn, das eine eineindeutige Identifizierung jedes einzelnen Surfers ermöglicht wird!
        … wie z.B. mit einem individuellen Internetführerschein (das kann auch der elektronische Perso sein), der an ein oder mehrere bestimmte Geräte gebunden wird … die einzelnen Datenpakete werden dann mit dem Hash des Führerscheins versehen … die VDS greift nun wirklich … jedes einzelne Paket kann einem Internetführerschein und somit einem Terroristen bzw. Bürger bzw. Raubmordkopierer zugeordnet werden!
        … also … ich bin zwar immernoch für das Regionet … aber hey, wer bin ich denn!

  3. Störerhaftung auch für private Wlan? Ok, wenn es wirklich so kommen würde frage ich mich wozu man dann noch die teure Vorratsdatenspeicherung benötigt? Wenn der Wlan Anbieter (Privat/Gewerblich) nicht in Haftung genommen wird bei Missbrauch. Wenn jeder überall ohne Registrierung und Anmeldung den Freifunk nutzen darf wäre das Potential für ihn einen Missbrauch zu begehen mit Straffreiheit begründet und belegt?! Also frage ich mich ernsthaft wo hier der Vorteil/Nachteil liegt und wozu ISP eine teurere VDS und BDA bereithalten müssen? Wenn sich jeder und überall frei Einwählen kann wozu brauche ich dann noch einen eigenen Zugang den ich zahlen muss? Viele offene Fragen und viel Rechtsunsicherheit. . .

    1. Das Argument lautet immer: klar, man kann im Netz ziemlich einfach anonym unterwegs sein, aber Kriminelle machen auch Fehler, und dann kriegen wir sie halt doch.

  4. WLAN, dies ist doch das Zeug,

    welches spätestens nach der 2. Wand so grottenschlechte Bandbreiten bietet
    welches bei reger Nutzung Verbindungsabbrüche provoziert.
    welches Menschen in abhängigen Zwang und Burnout treib, da man immer verfügbar sein muss.
    welches Professionnel kaum anwendbar ist.

    Armes Deutschland wenn unseren Technikern und Ingenieuren nichts besseres einfällt.
    Und das liegt wohl kaum an der Störerhaftung.

    Und danach schreien alle, da es anscheinend unsere digitale Zukunft voranbringen ?
    Welcher Anbieter wird denn in eine gescheite Hardware investieren damit WLAN anständig funtioniert ?
    Vielleicht einer oder mehrere meiner Nachbarn, dann kann ich mir die Internet Providergebühren sparen.

    Ich bin über jeden Festnetzanschluss in den Hotelzimmern froh, ich wähle die Hotels sogar danach aus, weil WLAN Abends fast nie funktioniert, wenn ich den Arbeitstag aufarbeiten muss.
    Meinen Beobachtungen nach schreien die meisten Menschen danach, die ganz persönlich und privat diesem „ich muss aber immer und überall etwas posten und online sein“ Zwang verfallen ist.

  5. Deutschland muss wieder einmal Vorreiter in Sachen Bürokratie sein. Ich verstehe nicht, weshalb in anderen Ländern weniger Trara um diese Problematik veranstaltet wird.

      1. Da ist was dran, mehr Tracking als durch offene WLans geht nicht, eSIM kommt auch, auch in Autos.

  6. Das stimmt Marina, ich werde das land ende diese Monat verlassen. Seit 2004 hier, habe aber genug bekommen und hier fehlt lebenfreude. Ihr deutschen seid echt ein armes folk. Viel liebe Menschen aber als befölkerung arm . Sorry to say it. Diese Wlan problematic ist nur ein kleines teil davon..

    1. Good bye Peter. We won’t miss you.
      Remember the green elsewhere always look brighter – till you stand on it.

      1. Schliesse mich travelmate an. …Und im nächsten Land vielleicht mal die Sprache lernen, das hilft bei der Integration und die Bevölkerung ist dann auch netter. ;-)

        1. (>Phillips) Ich kenne viele Deutsche deren Texte in Foren noch deutlich schlechter sind . Zudem wäre ich froh, manche Fremdsprache so zu können wie Peter…

  7. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia will die Kabelmodems seiner Kunden ohne deren Zustimmung für offene WLAN-Hotspots nutzen. „In den kommenden Wochen wird auf Ihrem WLAN-Router automatisch ein separates WLAN-Signal aktiviert“, heißt es in einem Schreiben an die Kunden, das Golem.de vorliegt. Falls der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht, gelten für diesen zudem bestimmte Pflichten, die auf der Rückseite des Schreibens stehen. „Der Kunde hat es zu unterlassen, die Nutzung seines Homespots zu beeinträchtigen oder zu unterbinden“, heißt es dort. Zudem können die Kunden trotz der Abschaffung des Routerzwangs dann keinen beliebigen Router anschließen.

    http://www.zeit.de/digital/internet/2016-05/verbraucherschutz-unitymedia-wlan-hotspots-routerzwang-stoererhaftung

    1. Unitymedia GmbH gehört seit 2009 zu Liberty Global. Liberty Global besitzt Anteile an Breitband-Vertriebs- und Content-Gesellschaften außerhalb der Vereinigten Staaten, vornehmlich in Europa, Asien sowie Nord-, Süd- und Mittelamerika. Durch seine Niederlassungen und Tochtergesellschaften ist Liberty Global in Bezug auf die Teilnehmerzahlen der größte Breitband-Kabelnetzbetreiber außerhalb der Vereinigten Staaten. NSA und 5eyes haben hier Hausrechte. Das sollte jedem deutschen Unitymedia-Kunden klar sein.

    2. Das nennt man wohl Zwangsbeglückung: Der Kabelanbieter Unitymedia informiert seine Kunden derzeit per Post darüber, dass auf ihren Routern ein zweites WLAN-Netz aktiviert wird.

      Die Idee hinter den sogenannten WiFiSpots: Kunden können unterwegs über die Router der anderen Kunden ohne Zusatzkosten per WLAN ins Netz und sparen dadurch Mobilfunk-Datenvolumen.

      Bei Verbraucherschützern stößt die Neuerung allerdings auf Widerspruch: Schlecht sei „die Umsetzung von Unitymedia nach Gutsherrenart“, weil die Aktivierung des Hotspots ohne Zustimmung erfolgt, kritisiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hat das Unternehmen abgemahnt. Bislang schreibe das Unternehmen ihren Kabelkunden in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen vor, dass sie der Aktivierung von sich aus widersprechen müssen.

      Unterbleibt der Widerspruch, wird der vom heimischen WLAN-Netz getrennte Hotspot automatisch angeschaltet. Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird so ohne Zustimmung der Kunden ihr Vertragsverhältnis mit Unitymedia unzulässig erweitert…. Ähnliche Community-WLAN-Angebote gibt es auch für Kabelkunden von Vodafone Kabel Deutschland oder Tele Columbus/Primacom sowie für DSL-Kunden der Telekom.

      http://www.spiegel.de/netzwelt/web/unitymedia-oeffnet-router-verbraucherzentrale-mahnt-ab-a-1092910.html

  8. und wenn mein Hotspot nicht offen ist, erhalte ich die Befreiung von der Störerhaftung nicht?
    ——- Betroffen wären dann doch Restauranbesitzer, die ein Passwortschutz installiert haben, damit sie nur ihren Gästen WLAN bereitstellen. Sie wollen eben nicht, dass vor der Tür ähnlich viele Leute abhhängen wir vor einem Apple-Store.
    ——- und andersherum:
    Ein Familienvater macht sein WLAN offen und ist dann bei Urheberrechtsverletzungen seiner Kinder raus!?!?
    Deshalb werden m.E. viele von den jetzt gefeierten Freihten wieder kassiert.

  9. Ja, aber ich sehe das nicht jetzt so, dass durch die Störerhaftung jetzt die Abmahnindustrie auf einmal aufhört abzumahnen. Soll das nur deswegen sein, weil dann jeder sagen könnte, eh, mein WLan war offen? Das ist doch keine solide Grundlage.
    Das Problem liegt viel tiefer und zwar in der Art und Weise wie es momentan immer noch möglich ist, dass die Leute einfach abmahnen. Ich denke, das ist auch gut in einer Chaosradiosendung erwähnt worden, dass hier einfach eine Zahl genannt wird, ohne dass der Abmahner überhaupt nachweisen kann, dass ihm durch das Filesharing ein Schaden entstanden ist und wie hoch der war.
    Und ich denke, da wollten die die Verbindungsdatenspeicherung nicht für nutzen. Den damit könnte man die auch schlagen, denn auf die eine Art wollen die die Verbindungsdatenspeicherung um genau zu ermitteln, wer da Urheberrechtsverletzungen begangen hat, aber wenn das Zeug eh an so gut wie keinen raus ging, dann ist auch der Schaden gering und das kann man in den Verbindungsdaten ja nachlesen. Das ist der eigentliche Skandal, dass die mit etwas kommen, aber sobald es gegen die gerichtet wird, dann sind die auf einmal dagegen. Also was nun?
    Das allein würde aber nicht reichen, denn man müsste das selbe auch für die Rechtsanwalts und Gerichtskosten reinpacken, dass man da genau sagt, OK, eine Abmahnung kostet so viel Zeit, zu einem Stundensatz von so und so viel, dann kommt man da erstmal auf keine großen Beträge. Dann wäre es für die Abmahnindustrie kein Geschäft, mit dem Profit zu machen ist und dann würde auch da nur der Klagen, der wirklich ein Problem hat und nicht nur so einmal drauf los eine halbe Million Leute abmahnen und dann mal gucken, wer da zahlt.

    1. Das Problem mit den Abmahnungen als Geschäftsmodell liegt in der Tat tiefer – nämlich darin, dass der Hinweis darauf, dass man (möglicherweise unbewusst) Rechte verletzt hat, zB durch ein geteiltes Bild auf Twitter, schon Geld kostet. An der Wurzel packen könnte man das Problem beispielsweise dadurch, dass ein erster Hinweis auf eine Rechtsverletzung gegenüber Verbrauchern (wie in § 13 BGB definiert, https://dejure.org/gesetze/BGB/13.html) kostenfrei sein könnte.

      Dann könnten sich Rechteinhaber überlegen, wie wichtig es ihnen ist, die Rechtsverletzung abzustellen: Wenn es ihnen wirklich darum geht, werden sie einen solchen Hinweis versenden (kostet ja nicht die Welt) und eine Frist setzen zur Behebung der Rechtsverletzung. Aber für die Geschäftemacher wird es unattraktiv, weil es zunächst keine „Abmahnkosten“ mehr zu verdienen gibt, sondern erst bei bei den sturen Naturen, die trotz des Hinweises nichts unternehmen.

      Das ist alles gar nicht so furchtbar kompliziert, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens.

  10. Ich höre immer nur Abmahnwelle und Schaden durch Filesharing? Dies Problem sollte/muss an der Wurzel behandelt werden, also nicht bei denen die sich Musik/Filme etc. auf dubiosen Seiten im Netz downloaden, sonder bei denen die diese Seiten bereitstellen und bei denen die diese Werke dort hochladen! Ganz einfach wie bei KiPo, nicht sperren sondern löschen, und dort darf dann gern geloggt und die Verbindungsdaten gespeichert werden. Offenes Wlan bedeutet ja regulär nur das man einen zeitlich begrenzten Raum hat um es nutzen zu können, außerdem können bestimmte Seiten auch gesperrt werden oder die Verbindung wäre extrem langsam. Hotspot in erster Linie, in zweiter die privaten Wlan, aber wer möchte dies schon frei anbieten wo sich dadurch sein Volumen verringert? Persönlich würde ich dies niemals machen, schon alleine weil die Palette der Vergehen nicht beim Filesharing aufhört, es fängt dort erst an. KiPo, Bedrohung, Nötigung, Bestellung von Dienstleistung, fälschung beweiserheblicher daten, außerdem könnten alle Daten mitgelesen und aufgezeichnet werden, auch Passwörter und Zugangsdaten (nebst Mac Adresse der Nutzer etc.), selbst bei einer „https“ Verbindung zum Beispiel mit gefälschtem/ungültigem Zertifikat. Oder wäre jemand so dämlich sein Online Banking via Hotspot zu nutzen, ich nicht! Es geht hier um etwas bestimmtes, nicht darum dass jeder nun seine WPA2 Verschlüsselung aufhebt welches ich auch keinem anraten würde. Man sollte auch bedenken das die Vorratsdatenspeicherung keine beschlossene Sache ist, ich denke dass sie gekippt wird. Sollte es nicht sein so hat man durch die Technik immer noch anonyme Dienste wie JonDos oder Tor, wer hier die Regel beachtet und sich schlau macht bleibt (auch) straffrei!

    1. > Oder wäre jemand so dämlich sein Online Banking via Hotspot zu nutzen, ich nicht!

      Sorry, Minos, aber ich glaube, Du bist da total auf dem Holzweg! HTTPS ist entweder prinzipiell nicht vertrauenswürdig genug, weil die im Browser standardmäßig installierten CAs zu viel Raum für Mißbrauch bieten, oder es ist prinzipiell sicher genug, um Man-in-the-middle-Attacken zu widerstehen. Ein Hotspot macht bei den unzähligen Routern, über die Deine Daten sowieso immer (auch schon über Festnetz) gehen, selbst wenn Du innerhalb Deutschlands nur „um die Ecke“ zu Deiner Hausbank gehst, wirklich keinen Unterschied mehr!

      1. > HTTPS ist entweder prinzipiell nicht vertrauenswürdig genug, …, oder es ist prinzipiell sicher genug

        Sorry, Marco, aber ich glaube, Du bist da nur auf dem Panoramaweg unterwegs.

        Https suggeriert gerade für Anfänger eine Sicherheit, die manchmal gering bis nicht vorhanden ist. Dabei ist es nicht garantiert, dass stets die stärkste Cipher zur Verwendung kommt, oder gar nicht verschlüsselt wird. Authentication ist ein Teil, Verschlüsselung eine andere.

        Über https können Angriffe sogar besser getarnt werden. Dazu braucht es keinen man in the middle. Drive-by geht mit https auch und vor pishing schützt es auch nicht. Bei https sollte Javasccript ausgeschaltet sein (wie auch sonst), weil die Entdeckung von Angriffen bei guter Verschlüsselung nur dann entdecken kann, wenn man selbst im eigenen Netz einen eigenen man in the middle zur Prüfung hat.

        Deine Darstellung ist leider unterkomplex. Authentication ist eben nicht alles.

  11. Die letzte „Waffe“ für Inländer die Ausländer zu attackierren, kritisieren, ist immer nur die
    Inländer-Sprache, die die Ausländer nicht perfekt beherrschen.
    Unsachlich und feige ! Der attackierende Inländer soll sich die eigene Nase fassen.

    1. ??? Hier gehts doch um die Abschaffung der Störerhaftung, und nicht um In- und Ausländer. Oder irre ich mich? Bin grad etwas verwirrt:P

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.